Wir wer­den immer wieder gefragt, was wir denn machen, wenn zum 01.01.2008 das Nich­trauch­er­schutzge­setz NRW in der in der let­zten Woche bekan­nt gegebe­nen Fas­sung in Kraft tritt. Ganz ehrlich, wir kön­nen das noch nicht beantworten.
Natür­lich hat­ten wir schon vor einem hal­ben Jahr nach inten­sivstem Aufkom­men der Diskus­sio­nen hierüber, bevor dann das The­ma Kli­mawan­del zum ersten Mal seit 27 Jahren im Munde aller war, über die Grün­dung eines Clubs nachgedacht. Dafür spräche ins­beson­dere, dass 98 % aller Gäste und 100 % aller Mit­stre­it­er rauchen, wie es halt auch typ­isch für eine Kellerkneipe ist.
Und die Vorstel­lung, dass rauchende Gäste sich nachts draußen vor der Tür der Mause­falle bei ein­er Zigarette oder mehreren angeregt unter­hal­ten, verur­sacht uns mit Blick auf den schon unter den News für den 15.06.2007 erwäh­n­ten Nach­barn und dessen höchst­wahrschein­lich mul­ti­plen Aus­fällen darob heftig­ste, kolikar­tige Krämpfe. Durch Her­rn But­ters unablässliche zu ver­mu­tende Eingaben bei den Behör­den würde somit fak­tisch das absolute Raucherver­bot vol­l­zo­gen wer­den, wenn wir denn nicht einen Raucher­club in Erwä­gung ziehen würden.
Allerd­ings sind uns die rechtlichen Möglichkeit­en zur Grün­dung eines Clubs noch nicht vol­lum­fänglich bekan­nt, so dass wir eine Entschei­dung hierüber erst im Ver­laufe des Herb­stes 2007 tre­f­fen werden.
Eines ist jeden­falls klar: Auf­grund des in Deutsch­land herrschen­den, wenn auch nicht im Grundge­setz ver­ankerten, Prinzip des Denun­zianten­tums wer­den wir ohne Auswe­ich­möglichkeit das Rauchen in unseren öffentlichen Räu­men nicht zulassen dürfen.